In einem Supermarkt in Köln/Troisdorf ist ein vermeintlicher Routineeinsatz zweier Beamte total eskaliert. Diese waren am Samstagnachmittag in einen Supermarkt gerufen worden, weil dort sich zwei Männer weigerten, der Schutzmaskenpflicht nachzukommen. Im Gespräch mit den Beamten eskalierte die Situation plötzlich. Beide Polizisten wurden schwer im Gesicht verletzt und sind bislang dienstunfähig. Einer der Täter filmte den Vorfall und stellte das Video ins Netz. Im Video des Nutzers wird einer der beiden Masken-Verweigerer aufgefordert, sich auszuweisen. Daraufhin zückt er ein Papier, das er offenbar selbst verfasst und ausgedruckt hat. In diesem bezeichnet er sich als "freien Bürger" namens Nikolay und, dass ihm seine Freiheit aufgrund einer "falschen Pandemie" genommen werden solle, und er werde sein "Leben und seine Freiheit" mit allen "zur Verfügung stehenden Mitteln" verteidigen. Dass er den Einsatz mitfilmt, erklärt er mit Selbstschutz. Sein Begleiter weist den Beamten darauf hin, dass sein Freund sich mit allen Mitteln verteidigen werde, sollten die Polizisten ihm Schaden wollen. Als der Beamte bei Anbetracht seines selbstverfassten "Dokuments" ein richtiges "Dokument" fordert, reicht er ihm eine Meldebescheinigung, die dem Beamten nicht ausreicht, da sie "jeder kopieren könnte". Außerdem zeigt er seine Krankenkassenkarte, doch der Beamte fordert seinen Personalausweis. Daraufhin entgegnet der Mann, dass er ein Mensch ist und keinen Personalausweis braucht. Der Polizist kündigt an, dass sie gleich gemeinsam den Supermarkt verlassen werden, da er sich weigert, seinen Mund und seine Nase zu verdecken. Er werde nirgendwo hingehen und die Beamten würden ja selbst keine Masken tragen, was Polizisten nicht müssen, wie der Beamte hinzufügt. Denn in NRW gelten "die Wahrung des Abstandsgebotes und eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Unterschreitung des Mindestabstands nicht für Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie den Katastrophenschutz so weit es die jeweiligen Einsatzsituationen erfordern". Nun mischt sich der andere Mann wieder ein: Aus welchem Grund? Alle Menschen sind gleich, nur sie sind gleicher, nä? Nun fordert der Beamte diesen auf, den Laden zu verlassen und spricht ihm einen Platzverweis aus. Der Mann kommt dem jedoch nicht nach. Einige Momente später fordert er ihn erneut auf, das Geschäft zu verlassen, ansonsten werde er "in die Zelle" gebracht. Der Mann scheint den Laden verlassen zu wollen, der Beamte hilft etwas nach, dann eskaliert die Situation und schlägt in Gewalt um. Die Polizei schreibt dazu: Die Beamten waren gegen 14.45 Uhr in den Eingangsbereich des Warenhauses am Theodor-Heuss-Ring gerufen worden, weil dort zwei Männer, ein 35-Jähriger mit Wohnsitz in Bonn und ein 38-Jähriger mit Wohnsitz in Troisdorf, mit den Mitarbeitern in Streit geraten waren, weil sie sich weigerten, die nach der Corona-Schutzverordnung erforderliche Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. [...] Während sich der 38-Jährige weiterhin weigerte eine Mund-Nasen-Abdeckung anzulegen, hatte sein Begleiter den erforderlichen Schutz angelegt. Bei der Personalienfeststellung störte der Mann aus Bonn die Amtshandlung der Polizisten durch andauerndes Provozieren und Zwischenreden. Er erhielt einen Platzverweis, dem er nicht nachkam. Bei der Androhung von Folgemaßnahmen baute sich der 35-Jährige drohend vor einem der Polizisten auf und es kam zu einem Handgemenge. Sein 38-Jähriger Begleiter schlug dem anderen Beamten mit der Faust ins Gesicht und mischte sich in die Auseinandersetzung, die von einer Vielzahl Kunden beobachtet wurde, ein. Nur mit Hilfe von Unterstützungskräften konnten die Angreifer unter Kontrolle und zur Polizeiwache gebracht werden. Die beiden Polizisten der Polizeiwache Troisdorf sind bei dem Angriff schwer verletzt worden. Einer der Beamten zog sich durch den Faustschlag eine Gesichtsfraktur zu und kam ins Krankenhaus. Der andere Polizist musste wegen schwerer Gesichtsprellungen behandelt werden. Beide sind aktuell nicht dienstfähig. Zu den beiden Männern heißt es: Die beiden Tatverdächtigen mussten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden, da keine Haftgründe gegen sie vorlagen. Die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte wurde eingeleitet. Mehr auf der Webseite: https://deutsch.rt.com/
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